Novelle der Meisterprüfung

25. Januar 2024
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Mit der Einführung des neuen Berufs „Elektroniker/-in für Gebäudesystemintegration“ in 2021 wurde auch eine Überarbeitung der Meisterberufe notwendig. Diese wurde nun abgeschlossen. Die neue Verordnung tritt voraussichtlich am 1. März 2024 in Kraft.

Die E-Handwerke haben die Novellierung der Meisterprüfungsverordnung angestoßen, um den neu eingeführten Ausbildungsberuf „Elektroniker/-in für Gebäudesystemintegration“ auch im Meisterbereich abbilden zu können. Dafür wurde der Schwerpunkt Kommunikations- und Sicherheitstechnik im Elektrotechnikmeister in den Informationstechnikmeister verschoben. Diese Verschiebung schafft die Möglichkeit, den neuen Schwerpunkt „Gebäudesystemintegration“ in die Weiterbildung zum Elektrotechnikmeister aufzunehmen.

Der neue Schwerpunkt soll, wie schon beim Ausbildungsberuf, das gewerkeübergreifende Vernetzen und Integrieren von gebäudetechnischen Systemen abbilden. So geht es beispielsweise darum, Photovoltaik, Speicher und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, aber auch Heizungstechnologien wie Wärmepumpen, über Schnittstellen in einem Energiemanagement zusammenzuführen. Weitere Änderungen ergeben sich in Teil II (schriftlicher Teil der Meisterprüfung). Dort wird zukünftig noch stärker handlungsorientiert geprüft. Eine Abgrenzung einzelner Bereich, wie es bisher der Fall war, wird es so nicht mehr geben.

Besonders wichtig ist den E-Handwerken der sogenannte Sicherheitsschein. Dieser berechtigt unter anderem zur Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers und war bisher an das Prüfungsfach „Elektro- und Sicherheitstechnik“ in Teil II der Meisterprüfung geknüpft. Der Sicherheitsschein wurde nun erweitert um ein Fachgespräch, eine Messaufgabe und zwei Handlungsfelder. In den Berufen „Informationstechnikmeister“ und „Elektromaschinenbaumeister“ wurde die Neuordnung dieses Verfahrens übernommen und um eine Situationsaufgabe im Bereich „Elektrotechnik“ erweitert. Damit wird sichergestellt, dass alle Meister der Elektrohandwerke nach Bestehen des „Sicherheitsscheins“ über ausreichende Kenntnisse verfügen, um Arbeiten am Stromnetz ausführen zu können.

Die neue Verordnung tritt voraussichtlich am 1. März 2024 in Kraft – mit einer Übergangsfrist bis 31. August 2024. Alle Prüfungen, die ab dem 1. März 2024 begonnen werden, sind damit nach der neuen Verordnung zu prüfen. Für die Bildungseinrichtungen zieht das in der Meisterausbildung und den Prüfungsausschüssen eine Umstellung der Lerninhalte und Prüfungsaufgaben nach sich. Thematisch werden viele Inhalte zwar weitergeführt, es werden aber neue Aspekte mit in die Weiterbildung aufgenommen, beziehungsweise stärker gewichtet, insbesondere im Bereich der Vernetzung, der Erneuerbaren Energien und des Energiemanagements.

Mit der Neuordnung verfügen die E-Handwerke über Meisterberufe, die innovativ, zukunftsweisend und attraktiv sind. Und da die neuen Meister auch in der Ausbildung tätig werden, können sie diese wichtigen Zukunftsthemen schon früh an den e-handwerklichen Nachwuchs weitervermitteln.

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