Gigaset stampft Smart Home-Geschäft ein

8. April 2024
Gigaset stampft Smart Home-Geschäft ein.
Gigaset stampft Smart Home-Geschäft ein. / Bild: Gigaset

Nach dem Verkauf an die Snom-Mutter Vtech stellt Gigaset das Smart-Home-Geschäft einfach ein. Die Cloud-Dienste werden Ende März abgeschaltet. Danach funktioniert nur noch der Rauchmelder „Gigaset Smoke".

Der insolvente Hersteller Gigaset stellt das Geschäft mit Smart-Home-Produkten komplett ein. Am 29. Januar 2024 wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Für Teile des Geschäftsbetriebes wurde tatsächlich ein Käufer gefunden.

Snom Solutions, eine Tochtergesellschaft des US-amerikanischen Herstellers VTech übernahm die Vermögenswerte von Gigaset einschließlich der Produktion in Bocholt im Rahmen eines Asset Deals. Snom übernahm aber nur den Geschäftsbetrieb der Telekommunikationsprodukte, nicht jedoch das Smart-Home/Care-Geschäft. „Ein alternativer Erwerber für den Smart-Home/Care-Bereich konnte trotz intensiver Bemühungen und Unterstützung durch einen renommierten M&A-Berater nicht gefunden werden“, teilt das Unternehmen jetzt mit.

Gigaset stellt deshalb zum 29. März 2024 die dazugehörigen Cloud-Dienste ein. Dadurch werden auch die Apps für die Smart-Home/Care Produkte und die vernetzten Sensoren und Geräte nicht mehr nutzbar sein.

 „Sollten Sie Kamera Service Pakete gebucht haben, enden diese ebenfalls spätestens zum 29. März 2024. Hinsichtlich sämtlicher ggf. bestehender Vertragsverhältnisse wird Nichterfüllung gewählt“, so das Unternehmen. Eine Aufrechterhaltung sei insolvenzrechtlich nicht möglich. Lediglich der lokale Alarm des Rauchmelders „Gigaset Smoke“ funktioniert noch uneingeschränkt weiter.

Die Smart-Home-Produkte sind damit praktisch nicht mehr nutzbar und die Käufer zu Recht sauer. Eine Entschädigung wird von dem insolventen Unternehmen wohl auch nicht zu bekommen sein. „Soweit Ihnen aus der Einstellung der Smart Home Produkte Ansprüche gegen die Gigaset Communications GmbH entstehen sollten, handelt es sich bei diesen um Insolvenzforderungen. Diese können beim gerichtlich bestellten Sachwalter unter Beifügung der Nachweise für das Bestehen der Forderung zur Tabelle angemeldet werden“, teilt Gigaset mit. Ein Formular dazu stehe auf der Webseite zur Verfügung. Eine Rücksendung der Geräte sei nicht möglich.

Anzeige

Ähnliche Artikel

Anzeige