E-Branche begrüßt Recht auf Reparatur

1. Januar 2024
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Nachdem sich die EU-Institutionen am Freitag, den 2. Februar auf die Einführung eines „Rechts auf Reparatur“ geeinigt haben, soll es künftig einfacher und günstiger werden, Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie neu zu kaufen.

Schon 2021 wurde die Ersatzteilverfügbarkeit erhöht. Mit dem Inkrafttreten der Ökodesign-Verordnungen für Elektro-Großgeräte und TV-Geräte wurde der Zugang zu Ersatzteilen für herstellerunabhängige Einrichtungen erleichtert.

Trotzdem zeigt eine aktuelle Verbraucherumfrage der GfK im Auftrag des ZVEI, dass das Reparaturverhalten in Deutschland von der Art des defekten Elektrogerätes abhängig ist und die Konsumenten den Ersatz eines defekten Gerätes gegenüber der Reparatur grundsätzlich bevorzugen. So haben drei Viertel der Deutschen defekte Elektrohaushaltsgeräte in den zurückliegenden zwölf Monaten nicht repariert, sondern ersetzt. Bei Geräten der Unterhaltungselektronik waren es rund zwei Drittel, die sich für ein Ersatzgerät entschieden. Dafür gibt es laut der Umfrage primär vier Gründe, zuoberst steht der Wunsch nach einem neuen Gerät (ein Drittel der Befragte). Auch Preis, Zeit und Reparierbarkeit spielen eine Rolle. Drei von zehn Befragte begründeten den Ersatz damit, dass ein Neukauf günstiger gewesen sei als eine Reparatur. Knapp ein Viertel gab an, eine Reparatur hätte länger gedauert als der Ersatz. Für 16 Prozent der Befragten sei eine Reparatur nicht möglich gewesen. 27 Prozent der Befragten erkundigten sich angesichts von defekten Geräten nicht nach einer Reparaturmöglichkeit.

„Verbraucherinnen und Verbraucher ziehen eine Reparatur defekter Geräte oft nicht in Erwägung, sondern nutzen den Defekt als Anlass für die Anschaffung eines neueren Modells. Besonders bei Hauhaltkleingeräte und Unterhaltungselektronik wurde die Option einer Reparatur offenbar vielfach nicht geprüft“, so Carine Chardon, Leiterin des Bereichs Consumer im ZVEI. „Es braucht daher neben einer grundsätzlichen Stärkung der Reparaturmöglichkeiten auch mehr öffentlichkeitswirksame Kommunikation, wie staatliche Kampagnen und Anreize für Reparaturen. So rücken die Chancen von Reparaturen mehr in den Fokus und die Reparaturkultur insgesamt wird gestärkt. Denn nur wenn Verbraucherinnen und Verbraucher defekte Geräte auch wirklich reparieren lassen, statt sie zu ersetzen, sind die von der EU angestoßenen Maßnahmen wirkungsvoll.“

Immerhin jeder Fünfte ließ laut der Umfrage ein Elektrogerät reparieren oder reparierte es selbst. Am häufigsten wandten Verbraucherinnen und Verbraucher sich hierzu an den Kundendienst des Händlers oder des Herstellers. Gut die Hälfte der Befragten gab an, dass die Reparatur dort durchgeführt wurde, bei Elektrohaushaltgroßgeräten waren es sogar etwa 60 Prozent. Zugleich wurden fast ebenso viele Reparaturen über alternative Wege erreicht: Ein knappes Drittel wandte sich an unabhängige Reparaturbetriebe oder sogenannte Repair Cafes (29 %), jeder Sechste reparierte selbst oder ließ durch eine nahestehende Privatperson reparieren (12 bzw. 4%).

Carine Chardon erläutert: „Der bestehende gesetzliche Rahmen hat dazu beigetragen, die Reparaturangebote insgesamt zu stärken und die Optionen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen. Gerade wenig komplexe, für die Sicherheit unbedenkliche Reparaturen können gut von herstellerunabhängigen Reparateuren oder Privatpersonen vorgenommen werden. Gleichzeitig stellen Reparaturen von Elektrogeräten bei unsachgemäßer Durchführung oder bei mangelnder Fachkenntnis ein Sicherheits-Risiko dar. Entsprechend ist die zielgruppengerechte Zugänglichkeit von Reparaturinformationen und Ersatzteilen zielführend und auch künftig zu berücksichtigen.“

Über die ZVEI-Verbraucherumfrage

Die repräsentative Online-Umfrage wurde im Dezember 2023 mit dem GfK eBUS® im Auftrag des ZVEI durchgeführt. Befragt wurden 1.013 Personen im Alter von 18-74 Jahren in Deutschland.

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